Behandlungen auf organischer Lösungsmittelbasis werden normalerweise mit Niederdruckbehandlungsanlagen (Doppelvakuum) und Umhüllungsbehandlungssystemen angewendet. Das Endprodukt kann je nach den Besonderheiten des verwendeten Prozesses für die Gebrauchsklassen 1, 2 und 3 geeignet sein.
Die Behandlung mit organischen Lösungsmitteln wird häufig für Holzverbindungen eingesetzt, da sie die aktuellen Abmessungen nicht ändert und die Maserung nicht hervortreten lässt. Sie ändert auch nicht die Farbe des Holzes, es sei denn, diese wird absichtlich zu Identifizierungszwecken geändert.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Definitionen der Gebrauchsklassen: –
